Das Tuttlinger Amtsgericht verurteilte am Montag, den 20. November einen
Antifaschisten zu zwei Monaten Haft, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung
und einer Geldstrafe.
Zahlreiche Menschen protestierten am 29. Mai diesen Jahres gegen den
Wahlkampfauftakt der AfD in Tuttlingen/Möhringen. Als Hauptredner
fungierte der Faschist Björn Höcke.
Zahlreiche AntifaschistInnen blockierten den Hauptzugang zur Möhringer
Angerhalle, es gelang den Beginn der Veranstaltung zu behindern. Erst
mit deutlicher Verspätung konnte die AfD den Abend eröffnen. Die Zuhörer
Höckes kamen teils nur mit größeren Umwegen zur der Halle.
Die Polizei hatte einiges Aufgefahren um der AfD einen möglichst
reibungslosen Ablauf zu ermöglichen: Beamte der Göppinger Bereitschaft,
Pferdestaffel, den Veranstaltungsort der Rechten hatten sie mit
Gitterabsperrungen gesichert.
Der nun verurteilte Antifaschist wurde bereits kurz nach dem Beginn der
Proteste aus der Menge heraus festgenommen und im Anschluss auf das
Revier in Tuttlingen verbracht. Der Vorwurf der Polizei: mehrere
Mitgeführte Rote Fahnen seien „getarnte“ Schlagstöcke. Nach dem Gerangel
im Zuge der Festnahme präsentierte die Polizei zu dem noch ein am Boden
gefundenes Pfefferspray.
Weiter beschlagnahmten die Beamten Batterien als „Wurfgeschosse“ und ein
Transparent.
Dafür, diese Beschlagnahmung ab zunicken, war sich sogar das
Amtsgericht zu schade. Aber auch nur dafür.
In der Aburteilung am vergangenen Montag folgte der Richter der Anklage
der Staatsanwältin. Die Staatsanwältin hatte zuvor die Vorwürfe der
Polizei in passende Form geschrieben. Die Begründung zur Verurteilung
war in etwa die: Die Fahnenstöcken könnten als Waffe benutzt werden und
was am Boden lag wird wohl zuvor der Angeklagte bei sich gehabt haben.
Fertig.
Bereits im Vorfeld der Verhandlung hatte der Richter „angeboten“ auf das
Vorladen der Zeugen zu verzichten und einzig die rechtliche Bewertung zu
verhandeln. Am Prozess selbst war er schon irritiert als der Anwalt des
Beschuldigten auf dem Anschauen der Beweisvideos bestand.
Das später verkündete Urteil hatte der Richter wohl bereits gefällt. So
bat er den Anwalt zur Sachlichkeit als dieser einen der als Zeugen
auftretenden Polizisten fragte ob sich dieser noch weitere Verwendungen
für Batterien vorstellen könne außer sie als „Wurfgeschosse“ zu verwenden.
Das Urteil am Ende kam dann wenig Überraschend und passte zu dem zuvor
dargeboten, doch recht mittelmäßigen Theater.
Die Urteilsbegründung hörten sich der Angeklagte, der Anwalt und die zur
Unterstützung gekommenen AntifaschistInnen nicht mehr an. Die
Verhandlung an sich hatte schon genug über den Charakter des Gerichts
gesagt.
Antifaschismus lässt sich nicht verhandeln.
Darum Solidarität mit den Betroffenen der Repression.